Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft wegen Verfolgung aufgrund homosexueller Ausrichtung

Noch immer werden Frauen und Männer, aufgrund ihrer homosexuellen Orientierung nicht nur gesellschaftlich geächtet, sondern auch strafrechtlich verfolgt.In einigen Ländern, wie dem Iran, steht auf Homosexualität Bestrafung durch Peitschenhiebe bis hin zur Todesstrafe.

In einem von uns vertretenem Verfahren ging es um einen jungen Mann aus dem Iran. Sein Asylantrag wurde durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge abgelehnt. Gegen die Entscheidung des Bundesamtes hat unsere Kanzlei Klage vor dem Verwaltungsgericht eingereicht und die Aufhebung des Bescheids beantragt.

Wir freuen uns, dass das Verwaltungsgericht Köln unter Aktenzeichen: 16 K 3382/17.A der Klage stattgegeben hat und unserem Mandanten die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt worden ist.

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