Ihr Anwalt für VERKEHRSRECHT in Köln
- Vertretung gegenüber der Fahrerlaubnisbehörde
- Entziehung der Fahrerlaubnis
- Fahren ohne Fahrerlaubnis
- Unfallflucht
Bußgeldverfahren
Unabhängig davon, ob ein wenig zu sehr aufs Gaspedal gedrückt oder bei „Orange“ noch schnell über die Ampel gehuscht – plötzlich findet man zuhause im Briefkasten einen Anhörungsbogen möglicherweise sogar einen gelben Briefumschlag mit einem Bußgeldbescheid. Dabei stehe ich Ihnen gerne als Anwalt für Verkehrsrecht zur Verfügung. Es gibt viele Verhaltensweisen, die in Bußgeldverfahren enden. Zu schnelles Fahren, ein zu geringer Abstand, das Missachten einer roten Ampel, Handynutzung während der Fahrt, nicht angeschnallt sein oder unzulässiges Überholen sind alltägliche Vorfälle auf den Straßen bleiben oftmals sogar unbemerkt und das Entsetzen ist groß, wenn dann eine teurere Strafzettel ins Haus flattert. Ungünstiger noch, die Verhaltensweisen werden mit einem Eintrag von Punkten beim Kraftfahrtbundesamt im Fahreignungsregister sanktioniert.
Die gute Nachricht lautet, dass es häufig sinnvoll ist, sich gegen Bußgeldbescheide zur Wehr zu setzen. Über die Hälfte der Bußgeldbescheide sind ganz oder teilweise fehlerhaft und die Erfolgschancen, eine Bestrafung komplett abzuwenden oder zumindest die Folgen zu mindern, sind viel höher als gedacht!
Als erfahrener Anwalt für Verkehrsrecht hole ich für Sie die Bußgeldakte und bespreche mit Ihnen alle Umstände des konkreten Falles. Durch meine jahrelange Berufserfahrung kann ich für Sie eine zielgerichtete Verteidigungsstrategie entwickeln.
Sie haben einen Anhörungsbogen oder einen Bußgeldbescheid erhalten und wollen hiergegen vorgehen? Dann kontaktieren Sie mich. Schnelles Handeln ist der Schlüssel zum Erfolg, denn im Verkehrsrecht sind die Fristen kurz!
Anwalt für Verkehrsrecht hilft Ihnen beim Verkehrsunfall
Sie hatten einen Verkehrsunfall? Sie wissen nicht, wie Sie sich zu verhalten haben? Der Kfz-Haftpflichtversicherer des Unfallverursachers und auch Ihr eigener Kfz-Haftpflichtversicherer bombardiert Sie mit ihren Schreiben und Anrufen?
Gerne übernehmen wir die zivilrechtliche Abwicklung Ihres Verkehrsunfalls. Wir kümmern uns professionell um alle anfallenden Aufgaben wie z. B. die Klärung der Sach- und Rechtslage mit der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers oder die Korrespondenz mit den an Ihrem Fall beteiligten Parteien wie z. B. mit Ihrer eigenen Kaskoversicherung oder Ihrer eigenen Haftpflichtversicherung, Ihrer Rechtschutzversicherung, mit der Polizei und dem Kfz-Gutachter bzw. Kfz- Sachverständiger. Falls Ihr Fahrzeug finanziert oder geleast ist, wird unsere Kanzlei sich auch um den Schriftwechsel mit dem Leasinggeber und der Bank kümmern.