Das neue Einbürgerungsgesetz 2024 wurde verabschiedet 

Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zu Ihrer Einbürgerung!

Das neue Einbürgerungsgesetz 2024: Die wichtigsten Informationen im Überblick

Der Bundestag hat das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts, vereinfacht gesagt: das neue Einbürgerungsgesetz, am 19.01.2024 beschlossen. Der Bundesrat hat dem Gesetzesentwurf in seiner 1041. Sitzung vom 02.02.2024 zugestimmt.
Nun befindet sich das Gesetzgebungsverfahren in der Endphase: Das Gesetz muss jetzt nur noch durch den verantwortlichen Minister gegengezeichnet und vom Bundespräsidenten ausgefertigt werden. Im Anschluss daran wird ganz das Gesetz im Bundesgesetzblatt verkündet. Mit der Verkündung des Gesetzes ist das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen.

Das Gesetz tritt dann im Wesentlichen drei Monate nach seiner Verkündung in Kraft. Demnach ist damit zu rechnen, dass die Regelungen des neuen Einbürgerungsgesetz etwa Mitte des Jahres 2024 wirksam werden.

Das neue Einbürgerungsgesetz 2024: Was ändert sich?

Verkürzung der Einbürgerungsfristen und Einführung der doppelten Staatsbürgerschaft
Im Zentrum des neuen Einbürgerungsgesetzes stehen die Verkürzung der Einbürgerungsfristen und die Einführung der doppelten Staatsbürgerschaft.
Flexibilisierung der Mindestaufenthaltsdauer
Während bislang zur Einbürgerung erforderlich war, dass Einbürgerungsbewerber/innen mindestens seit acht Jahren ihren gewöhnlichen rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland gehabt haben, wird in Zukunft eine Einbürgerung deutlich schneller möglich sein. Mit neuem Einbürgerungsgesetz 2024 ist ein rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland seit fünf Jahren ausreichend.
Automatische Staatsbürgerschaft für Kinder ausländischer Eltern
Kinder ausländischer Eltern erhalten nach dem neuen Einbürgerungsgesetz 2024 die deutsche Staatsangehörigkeit ohne weitere Vorbehalte, wenn mindestens ein Elternteil die Voraussetzung des rechtmäßigen Mindestaufenthalts von 5 Jahren im Bundesgebiet erfüllt.
Das neue Einbürgerungsgesetz 2024: Möglichkeit der doppelten Staatsangehörigkeit für alle Einbürgerungsbewerber/innen
Darüber hinaus können alle Einbürgerungsbewerber/innen, unabhängig von der Staatsangehörigkeit, ihre bisherige Staatsangehörigkeit behalten, wenn sie dies wünschen.

Live aus Bundesrat 02.02.2024. 

Videoreportage von Rechtsanwalt Fabian Graske

Anpassungen bei den erforderlichen Sprachkenntnissen
Einbürgerungsbewerber/innen müssen auch weiterhin mindestens über Sprachkenntnisse auf B1-Niveau nach dem europäischen Referenzrahmen verfügen und dieses auch nachweisen können, etwa durch Sprachzertifikate oder einen Schulabschluss in deutscher Sprache.
Neue Regelungen zur Lebensunterhaltssicherung
Bei Zuwanderern der Gastarbeitergeneration wurde nun eindeutig festgelegt, dass sie keinen schriftlichen Sprachtest für Zuwanderer mehr absolvieren müssen. Ihre Sprachkenntnisse müssen sie nur noch mündlich nachweisen.
Bekennenspflicht zur freiheitlich demokratischen Grundordnung
Schließlich müssen sich Einbürgerungsbewerber/innen weiterhin zur freiheitlich demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes bekennen, welche ganz entscheidend die Menschenwürdegarantie des Grundgesetzes umfasst.
Bekenntnis zur historischen Verantwortung und zum Frieden
In Zukunft wird nur eingebürgert, wer sich „zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihren Folgen, insbesondere für den Schutz jüdischen Lebens, sowie zum friedlichen Zusammenleben der Völker und dem Verbot der Führung eines Angriffskrieges“ bekennt.

Das neue Einbürgerungsgesetz 2024: Voraussetzungen für die Einbürgerung

Wer sich einbürgern lassen möchte, stellt sich insbesondere die ganz entscheidende Frage:

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um eingebürgert zu werden?

Die Antwort darauf findet sich im Staatsangehörigkeitsgesetz (kurz: StAG). Die Voraussetzungen für eine Einbürgerung richten sich nach den darin enthaltenen Vorschriften, insbesondere nach den §§ 8-10 StAG.

  • Darüber hinaus muss natürlich der Prozess der Einbürgerung angestoßen werden. Dazu müssen Sie den Einbürgerungsantrag ausfüllen und dieser muss bei der zuständigen Einbürgerungsbehörde gestellt, also eingereicht werden. Der Einbürgerungsantrag ist als PDF-Datei hier verfügbar.
  • Des Weiteren dürfen keine Zweifel an der Identität und Staatsangehörigkeit der Einbürgerungsbewerber/innen bestehen.
  • Außerdem müssen Einbürgerungsbewerber/innen im Besitz eines der in § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 StAG genannten Aufenthaltstitel sein. Dazu zählen unbefristete Aufenthaltsrechte (z.B. eine Niederlassungserlaubnis), die Blaue Karte EU und – bei Staatsangehörigen der Schweiz und ihren Familienangehörigen – ein Aufenthaltstitel aufgrund des Freizügigkeitsabkommens vom 21. Juni 1999 zwischen der EG und der Schweizerischen Eidgenossenschaft. Außerdem kommen andere Aufenthaltserlaubnisse wie z.B. die Aufenthaltserlaubnis nach § 25b AufenthG in Betracht. Ausgenommen sind Aufenthaltserlaubnisse nach den
    §§ 16a, 16b, 16d, 16e, 16f, 17, 18d, 18f, 19, 19b, 19e, 20, 22, 23 Absatz 1, den §§ 23a, 24, 25 Abs. 3 bis 5 und § 104c AufenthG.
  • Einbürgerungsbewerber/innen müssen sich schließlich in die deutschen Lebensverhältnisse eingeordnet haben und über ausreichende Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland verfügen. Dies ist insbesondere bei Personen nicht der Fall, die mehrfach verheiratet sind (sog. Mehrehe).
  • Insgesamt ist es am günstigsten für Einbürgerungsbewerber/innen, wenn die Voraussetzungen des § 10 StAG erfüllt sind, da in diesem Fall ein Anspruch auf Einbürgerung besteht (sog. Anspruchseinbürgerung). Liegen dessen Voraussetzungen nicht vor, besteht für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner von deutschen Staatsangehörigen die Möglichkeit, gem. § 9 StAG eingebürgert zu werden. In den übrigen Fällen kommt schließlich noch eine sog. Ermesseneinbürgerung gem. § 8 StAG in Betracht. Dabei entscheidet die Behörde in ihrem Ermessen, d.h. im Rahmen des ihr zustehenden Entscheidungsspielraums, über die Einbürgerung.

Welche Unterlagen brauchen Sie für die Einbürgerung 2024?

Folgende Dokumente müssen Sie für die Antragstellung in der Regel vorlegen:

  • Ausgefüllter Einbürgerungsantrag
  • Biometrisches Lichtbild
  • Tabellarischer Lebenslauf
  • National- bzw. Reisepass
  • Geburtsurkunde nebst beglaubigter Übersetzung
  • Evtl. Heiratsurkunde
  • Mietvertrag oder ähnliche Erklärung zu den Wohnverhältnissen bzw. bei Eigentum Auszug aus dem Grundbuch
  • Meldebescheinigung
  • Arbeitsvertrag
  • Lohnabrechnungen der letzten Monate oder andere Einkommensnachweise (BWA)
  • Mitgliedsbescheinigung und Verlauf der Mitgliedszeiten bei der Krankenversicherung
  • Versicherungsverlauf bei der Deutschen Rentenversicherung
  • Zeugnisse: Schulabschluss, Ausbildung, Hochschule
  • B1-Sprachzertifikat
  • Einbürgerungstest / Zertifikat Leben in Deutschland

Selbstverständlich ist jeder Fall individuell. Dementsprechend kann es sein, dass bestimmte Dokumente nicht beschafft werden können, andere oder zusätzliche Dokumente vorgelegt werden müssen. Ich berate Sie deshalb gerne, damit Sie genau wissen, welche Unterlagen Sie beschaffen müssen und was zu tun ist, wenn Ihnen die Beschaffung unmöglich sein sollte.

Einbürgerung mit Anwalt in Köln

Einbürgerung: Überblick über den Prozess
Die Einbürgerung ist ein umfangreicher Prozess mit vielen bürokratischen Hürden. Die Einbürgerung kann auch einige Zeit in Anspruch nehmen, insbesondere weil die Einbürgerungsbehörden – wie eigentlich alle anderen Bereiche der öffentlichen Verwaltung auch – erheblich überlastet sind.
Zeitliche Herausforderungen und Lösungsansätze
Laut der Website der Einbürgerungsbehörde Kölns dauert es bereits 12 Monate, bis überhaupt ein Termin zur Antragstellung vereinbart werden kann. Nach der Antragstellung dauert es noch weitere 6-8 Monate, bis der Antrag bearbeitet wurde. Es ist daher ganz entscheidend, dass die Antragstellung möglichst reibungslos abläuft, um zusätzliche Verzögerungen zu vermeiden.
Rolle eines Anwalts im Einbürgerungsverfahren
Mit der Vertretung durch einen Anwalt stellen Sie genau dies sicher, denn ein Anwalt kümmert sich darum, dass Ihnen bei der Antragstellung keine Fehler unterlaufen und sie die richtigen Unterlagen vollständig beisammenhaben. Was den zeitlichen Ablauf Ihres Einbürgerungsverfahrens anbelangt hat die Beauftragung eines Anwalts auch weitere Vorteile: Ein Anwalt kann das Einbürgerungsverfahren erheblich beschleunigen.
Beschleunigung des Verfahrens durch Anwalt
Zum einen kann ein Anwalt das Einbürgerungsverfahren erheblich beschleunigen. Sie geben die Verantwortung für die Kommunikation mit der Einbürgerungsbehörde ab und dieser bleibt für Sie am Ball, damit Ihr Antrag bei der Einbürgerungsbehörde nicht zwischen hunderten weiteren Anträgen untergeht.
Vorteile der fachlichen Beratung
Natürlich bietet auch die fachlich kompetente Beratung viele Vorteile. Wie oben bereits angedeutet kann es besondere rechtliche Hürden bei der Antragstellung geben, wie beispielsweise die Nichtbeschaffbarkeit von Identitätspapieren wie eines Nationalpasses oder einer Geburtsurkunde. In diesen Fällen soll Ihre Einbürgerung nicht wegen eines Umstands scheitern, für den Sie gar nichts können. Ein Anwalt kann Ihnen dabei helfen, Ihre Rechte durchzusetzen – zur Not auch gerichtlich.

Wie läuft die Antragstellung für Einbürgerung bei RA Koschuaschwili in Köln?

Wir begleiten Sie gerne während Ihres gesamten Einbürgerungsprozesses.

Zunächst vereinbaren wir einen Beratungstermin, in dem wir Ihren Sachverhalt besprechen, um herauszufinden, wie ich Sie am besten bei Ihrer Einbürgerung unterstützen kann.
Flexibilität bei der Beratung
Die Beratung findet üblicherweise in unseren Kanzleiräumlichkeiten statt, kann aber auch online stattfinden, wenn Sie dies wünschen.
Klärung der Einbürgerungsvoraussetzungen
Im Rahmen des Gesprächs wollen wir insbesondere herausfinden, ob Sie die Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllen. Unter Umständen ergibt die objektive Einschätzung, dass dies (noch) nicht der Fall.
Erstellung einer Akte und Beginn der Arbeit
Nach unserem Termin legen wir bei uns eine Akte für Sie an und unsere Arbeit geht gleich los: Zunächst erhalten Sie von uns per E-Mail direkt im Anschluss an den Termin eine inhaltliche Zusammenfassung dessen, was wir besprochen haben.
Bereitstellung von Unterlagen und Informationen
Darüber hinaus erstellen wir für Sie eine Liste mit den Unterlagen, die wir für Ihren Einbürgerungsantrag benötigen, und fügen diese ebenfalls der E-Mail bei.
Kommunikation mit den Behörden
Neben der Hilfe bei allen organisatorischen Dingen betreffend Ihre Antragstellung übernehme ich für Sie die gesamte Kommunikation mit den Behörden.
Vorbereitung auf Behördenbesuche
Von der Kommunikation mit den Behörden ausgenommen sind natürlich die Momente, in denen Sie höchstpersönlich bei der Behörde vorsprechen müssen. Da helfe ich Ihnen aber bei der Vorbereitung auf Ihren Termin bei der Behörde und stellen sicher, dass Ihre Vorsprache reibungslos ablaufen kann.

Oft gestellte Fragen zum Einbürgerungsgesetz 2024: Sie fragen – wir antworten

Kann man auch ohne B1 eingebürgert werden?

Eine Einbürgerung ohne B1 ist nur in Ausnahmefällen möglich, wenn Sie wegen einer Krankheit, einer Behinderung oder aufgrund Ihres Alters (in der Regel ab 65 Jahren) keine deutschen Sprachkenntnisse mehr erwerben können. Bei Zuwanderern der Gastarbeitergeneration muss kein schriftlicher Sprachtest für Zuwanderer gemacht werden, aber die Sprachkenntnisse müssen mündlich nachgewiesen werden.

Wie lange dauert die Einbürgerung in Köln?

Ohne anwaltliche Beratung dauert die Einbürgerung in Köln mindestens 18 Monate. Über unsere Kanzlei können wir die Dauer auf etwa ein Jahr reduzieren.

Kommt doppelte Staatsbürgerschaft für alle in 2024?

Ja, etwa ab Mitte dieses Jahres werden alle Einbürgerungsbewerber/innen die Möglichkeit haben, neben der deutschen auch ihre bisherige Staatsangehörigkeit zu behalten.

Wer bearbeitet die Einbürgerung?

Ihr Einbürgerungsantrag wird von den Sachbearbeitenden der Einbürgerungsbehörde geprüft und bearbeitet.

Warum dauert die Einbürgerung so lange?

Zum einen ist die Einbürgerung extrem bürokratisch. Es müssen viele Unterlagen beschafft und überprüft werden und das Verfahren ist nicht unkompliziert. Zum anderen liegt die Dauer ganz eindeutig am Personalmangel bei den Einbürgerungsbehörden. Die Sachbearbeitenden kommen mit den hunderten von Anträgen, die eingehen, nicht hinterher.

Kann man die Einbürgerung beschleunigen?

Ja, die Einbürgerung kann mithilfe eines Anwalts beschleunigt werden.

Kontaktieren Sie uns:

Anfrageformular