Ihr Anwalt für AUSLÄNDERRECHT in Köln
Sie sind auf der Suche nach einem Rechtsanwalt für Ausländerrecht, der sich engagiert für Ihre Rechte einsetzt? – Ich vertrete und berate Sie fachkundig in allen migrationsrechtlichen Angelegenheiten. Am besten lassen Sie sich schon im Vorfeld beraten, um Ihre Rechte und Pflichten zu kennen und spätere Probleme zu verhindern. Gemeinsam begegnen wir Gerichten und Behörden mit Durchsetzungskraft und Verhandlungsgeschick.
Im Folgenden möchten wir Ihnen eine grobe Übersicht über das deutsche Asyl-, Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrecht in seinem aktuellen Zustand vermitteln.
Das deutsche Migrationsrecht unterscheidet zwischen dem allgemeinen Ausländerrecht und dem Flüchtlingsrecht. Letzteres sieht im Asylgesetz (AsylG) besondere Regelungen ausschließlich für verfolgte Personen bzw. Kriegsflüchtlinge vor, während das zentrale Regelwerk des Ausländerrechts, das Aufenthaltsgesetz (AufenthG), unter Berücksichtigung der Aufnahme- und Integrationsfähigkeit sowie der wirtschaftlichen und arbeitsmarktpolitischen Interessen der Bundesrepublik Deutschland ermöglicht und gestaltet.
Es regelt hierzu die Einreise, den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit, die Integration und die Beendigung des Aufenthalts von Ausländern. Oft spielt bei den meistgestellten Fragen zu Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis, Visum und Einbürgerung die Erstberatung eine entscheidende Rolle. Ich berate Sie bei Ihrem Anliegen ausführlich und beantworte die konkreten Fragen.
Um Ihnen schnellstmöglich helfen zu können, vereinbaren Sie, bitte, einen Termin mit dem Anwalt für Ausländerrecht.
Sie erreichen uns telefonisch während unseren Öffnungszeiten oder können uns ganz bequem per Kontaktformular kontaktieren.