Business Immigration Deutschland

Gründung von Unternehmen, Immobilienerwerb, Existenzgründung in Deutschland

Aufenthaltserlaubnis für Unternehmer, Selbständige und Investoren

Geschäftliche Betätigungen von Ausländern und Immobilienerwerb

Mancher Rechtsanwalt für Ausländer- und Asylrecht hat sich darauf spezialisiert, Ausländern aus Drittstaaten die Beantragung eines Aufenthaltstitels nach § 21 AufenthG zu ermöglichen. Dabei geht es um den Aufenthalt in Deutschland zum Zwecke der Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit.

Dieser legale Aufenthalt ist unter bestimmten Umständen möglich, wenn

  1. ein wirtschaftliches Interesse oder ein regionales Bedürfnis für die Aufnahme der geplanten selbstständigen Tätigkeit besteht,
  2. die geplante Tätigkeit positive Auswirkungen auf die Wirtschaft erwarten lässt,
  3. die Finanzierung der Umsetzung durch Eigenkapital des Antragstellers oder durch eine entsprechende Kreditzusage gesichert ist.

Man spricht in diesem Zusammenhang von Business Immigration. Im Kontext einer selbstständigen Tätigkeit kommt oft die Frage auf, unter welchen Umständen ausländische Menschen in Deutschland Grundstücke erwerben können. Ein darauf spezialisierter Rechtsanwalt findet hier ein Betätigungsfeld außerhalb von asyl- und abschiebungsrechtlichen Fragen.

Deutschland regelt die Frage des Grundstückserwerbs von Ausländern im Vergleich zu vielen anderen Staaten sehr großzügig. So können EU-Bürger problemlos Grundstücke erwerben und sich im Rahmen der Freizügigkeit in Deutschland aufhalten. Angehörige von Drittstaaten dürfen ebenfalls jederzeit deutsche Grundstücke erwerben. Allerdings ändert der Erwerb einer Immobilie ihren Aufenthaltsstatus nicht. Das Eigentumsrecht bricht hier nicht die allgemeinen Anforderungen im Ausländerrecht.

Business Immigration

Anwalt für Business Immigration in Köln

Ohne Visum und/oder einem Aufenthaltstitel ist der Aufenthalt in Deutschland auch mit eigener Immobilie nicht gestattet. Nur im Zusammenhang mit dem Kauf eines Gewerbeobjekts und der geplanten Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit kann ein Aufenthaltstitel in Verbindung mit einer Gewerbeerlaubnis erteilt werden. Business Immigration und Immobilienerwerb im Kontext von Gewerbeausübung sind privilegierte, weil politisch gewollte Aufenthaltsformen im Ausländerrecht.

Allerdings ist zu beachten, dass in diesen Bereichen viele Ermessensentscheidungen vorgesehen sind, bei denen die Behörden einen Entscheidungsspielraum haben. Deshalb empfiehlt es sich auch bei diesen Anträgen wie im Asylrecht und bei Fragen der Abschiebung, einen deutschen qualifizierten Rechtsanwalt hinzuziehen. Ohne diesen Rechtsanwalt und seine Kompetenz ist es nicht einfach, entsprechende Anträge erfolgreich abzuschließen.

Anwaltskanzlei Koschuaschwili unterstützt Unternehmer und Investoren bei folgenden Business Immigration Anliegen:

  • Unternehmensgründung in Deutschland
  • Unternehmensexpansion nach Deutschland
  • Unternehmenserwerb in Deutschland
  • Aufenthalt für langfristige und kurzfristige Geschäftsreisen
  • Blaue Karte für globale Mobilität von qualifizierten Arbeitnehmern

Die gezielte Migrationspolitik – Blue Card

Die Blue Card oder Blaue Karte ist ein spezieller Aufenthaltstitel im Ausländerrecht für hochqualifizierte Fachkräfte aus Drittstaaten. Sie ermöglicht den Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland zum Zwecke der Erwerbstätigkeit. Ihre Rechtsgrundlage ist § 18b AufenthG.

Bei einer Gültigkeit der Blue Card von zunächst 4 Jahren, kann deren Inhaber nach 33 Monaten, respektive mit bestimmten Deutschkenntnissen auf dem Niveau B1 nach 21 Monaten einen Daueraufenthaltstitel beantragen.

Voraussetzungen für die Beantragung einer Blue Card sind:

  1. ein abgeschlossenes Hochschulstudium
  2. ein Arbeitsvertrag oder eine verbindliche Stellenzusage
  3. jährliches Mindestbruttogehalt von 56.800 Euro (Stand 2021)
  4. die Beschäftigung entspricht der Qualifikation

Normalerweise gilt ein Bruttojahresgehalt in Höhe von mindestens 56.800 EUR (4.734 Euro pro Monat), für die sogenannten Mangelberufe (das sind zurzeit Naturwissenschaftler, Mathematiker, Ingenieure, Ärzte (ausgenommen Zahnärzte) sowie auch IT-Experten) gilt jedoch ein Bruttojahresgehalt von 44.304 EUR (3.692 Euro pro Monat). Die Gehaltsgrenzen werden jährlich angepasst.

Obwohl sich die Bundesrepublik Deutschland lange Zeit nicht als Einwanderungsrecht verstanden hat, ist die Blue Card eine Maßnahme zur Förderung der gezielten Einwanderung bestimmter Personen – hier im Hinblick auf besondere berufliche Qualifikationen. Deutschland geht hiermit einen neuen Weg, den viele politische Kräfte für ausbaufähig halten. Der Rechtsanwalt im Ausländerrecht berät auch bei der Beantragung einer Blue Card.

Unsere Anwaltskanzlei in Köln bietet folgende Business Immigration Services in Deutschland:

  • Beantragung der Aufenthaltsgenehmigung
  • aufenthaltsrechtlichen Fragen
  • Übernahme aller Behördengänge
  • Beantragung des Geschäftsvisums für Kurzaufenthalte
  • Erwerb des dauerhaften Aufenthalts in Deutschland
  • Familienzusammenführung

Als Rechtsanwalt für Business Immigration unterstütze ich Sie bei Fragen zu Gründung von Unternehmen, Immobilienerwerb oder Existenzgründung in Deutschland. Unter anderem:

  • Was sind die Voraussetzungen für die Gründung eines Unternehmens in Deutschland?
  • Welche Rechtsform wäre die richtige für Ihr Unternehmen in Deutschland?
  • Welche Regelungen gelten für nicht EU-Bürger bei Unternehmensmigration?
  • Welche Regelungen gibt es bei der Beschäftigung von qualifizierten ausländischen Arbeitnehmern?
  • Welche Einzelheiten gibt es beim Kauf von Immobilien in Deutschland für nicht EU-Bürger?

Hilfe Links:
Bei allgemeinen Fragen zu Business Immigration können Sie die Informationen beim Landesamt für Einwanderung finden: https://www.berlin.de/einwanderung/service/business-immigration-service/online-formulare-des-bis/

Business Immigration: oft gestellte Fragen

Wann dürfen Ausländer ein Gewerbe in Deutschland gründen?

Für Staatsangehörige der EU, des EWR oder der Schweiz gilt grundsätzlich die Niederlassungs- und Gewerbefreiheit, das heißt jeder darf in allen Mitgliedstaaten ein Gewerbe gründen. Drittstaatsangehörige dürfen nur dann ein Gewerbe in Deutschland gründen, wenn Sie die entsprechende Erlaubnis zur Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit haben.

Wer kann sich in Deutschland selbständig machen?

Jeder, der volljährig ist. 

Was braucht man um seine eigene Firma zu gründen?

Um für die Firmengründung in Deutschland als Drittstaatsangehöriger die entsprechende Aufenthaltserlaubnis zu erhalten, benötigen Sie einen gültigen Pass, einen notariell beglaubigten Gesellschaftsvertrag, einen Businessplan, Nachweis Ihrer beruflichen Qualifikation und einen Nachweis über den Krankenversicherungsschutz.

Wie viel kostet es eine eigene Firma zu gründen?

Das hängt von Ihrem Vorhaben ab, ihr Investment sollte jedoch zwischen 300.000€ und 500.000€ liegen.

Wie viel Startkapital braucht man für ein Unternehmen?

Das hängt von Ihrem Vorhaben ab und kann nicht pauschal gesagt werden, bei einem Startkapital ab 500.000€ sind Sie grundsätzlich jedoch auf der sicheren Seite.