Einbürgerung ukrainischer Staatsangehöriger in Deutschland 2023

Die Einbürgerung ukrainischer Staatsangehöriger in Deutschland hat aufgrund der russischen Invasion in der Ukraine in den letzten Jahren zugenommen. Dieser Artikel beleuchtet die wichtigsten Punkte und rechtlichen Aspekte dieses Prozesses.

Einbürgerungsvoraussetzungen

Grundsätzlich ist auch die Einbürgerung ukrainischer Staatsangehöriger in den deutschen Staatsverband nur unter Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit möglich, gemäß § 10 Abs. 1 S.1 Nr. 4 StAG.

Mehr Informationen zum Einbürgerungsverfahren und Voraussetzungen finden Sie auf unserer Einbürgerung-Seite.

Ausnahmen von der Staatsangehörigkeit-Aufgabepflicht

Gemäß § 12 Abs. 1 StAG kann von der Erfordernis der vorherigen Ausbürgerung abgesehen werden, wenn die bisherige Staatsangehörigkeit nicht oder nur unter besonders schwierigen Bedingungen aufgegeben werden kann. Dies ist der Fall, wenn der ausländische Staat die Entlassung verweigert, vgl. § 12 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 StAG.

Auswirkungen des Kriegsrechts in der Ukraine

Seit dem 24.02.2022 gilt in der Ukraine das Kriegsrecht, wodurch viele Bereiche des öffentlichen Lebens eingeschränkt sind. Dies betrifft auch die Ausbürgerungsverfahren, die derzeit von den ukrainischen Behörden nicht bearbeitet werden.

Aufgrund des anhaltenden Krieges ist ungewiss, wann die Entlassungs- und Registrierungsverfahren durch die ukrainischen Behörden wieder aufgenommen werden können.

Dies führt dazu, dass die Aufgabe der ukrainischen Staatsangehörigkeit faktisch unmöglich ist, und gemäß § 12 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 StAG von der Aufgabe abgesehen werden muss.

Ist Einbürgerung mit doppelter Staatsangehörigkeit für ukrainer*innen möglich?

Am 06.09.2022 hat das Bundesministerium für Inneres und Heimat beschlossen, dass alle ukrainischen Staatsangehörigen bei ihrer Einbürgerung ihre ukrainische Staatsangehörigkeit vorerst behalten dürfen. Diese Regelung wird jedoch nur so lange aufrechterhalten, bis sich die Lage in der Ukraine stabilisiert hat. Für ukrainische Staatsangehörige, die die übrigen Voraussetzungen für die Einbürgerung erfüllen, ist es daher ratsam, jetzt schnellstmöglich einen Antrag auf Einbürgerung zu stellen. Die ohnehin langen Wartezeiten bei den Einbürgerungsbehörden in Deutschland werden durch die gestiegene Anfrage noch länger. Aus diesem Grund ist es ratsam, die Möglichkeit zur Einbürgerung unter Beibehaltung der doppelten Staatsangehörigkeit zu nutzen, solange sie besteht.

Als Fachanwalt für Einbürgerung unterstütze ich Sie dabei, z.B. die Beratungsgespräche bei der Einbürgerungsbehörde, sowie andere Verzögerungen im Einbürgerungsprozess zu vermeiden.

Wir prüfen die individuellen Einbürgerungsvoraussetzungen und den Einbürgerungsantrag bereiten für Sie den Antrag auf Einbürgerung vor.

Auf Wunsch bieten wir Ihnen auch Beratung auf Russisch an. Wir kümmern uns um den richtigen Antrag und führen Verhandlungen mit der Einbürgerungsbehörde in Ihrem Namen.

Beratung zur Einbürgerung ukrainischer Staatsangehöriger in der Anwaltskanzlei Koschuaschwili in Köln

Gerne stehen wir Ihnen zur Verfügung, um Sie in Angelegenheiten der Einbürgerung zu beraten. Kontaktieren Sie uns, um ein Beratungsgespräch zu vereinbaren.

Die Einbürgerung ukrainischer Staatsangehöriger in Deutschland ist in Zeiten des Kriegs und des Kriegsrechts in der Ukraine ein komplexes Thema.

Die rechtlichen Ausnahmen, die aufgrund der aktuellen Situation gelten, können Betroffenen den Prozess erleichtern. Es ist jedoch wichtig, sich von Experten beraten zu lassen, um die individuellen Möglichkeiten und Anforderungen zu klären.

Oft gestellte Fragen zu Einbürgerung:

Bieten Sie Beratung zu Einbürgerung auf Ukrainisch?

Wir beraten Sie gerne in folgenden Sprachen: Deutsch, Englich Russisch, Georgisch.

Wie lange dauert das Einbürgerungsverfahren?

Jeder Einzelfall ist individuell einzuschätzen. Wegen der hohen Anfrage für ukrainische Staatsbürger seit dem Angriff 2022, können sich die Bearbeitungszeiten verlängern. Eine Antragstellung auf Einbürgerung durch den Anwalt verkürzt oft die Wartezeit.

Wie viel kostet ein Anwalt für die Einbürgerung?

Professionelle Antwort lautet: immer individuell. Die Kosten für die Dienstleistungen des Anwalts bei der Einbürgerung können stark variieren und hängen von verschiedenen Faktoren ab – der Komplexität des Falls und den individuellen Anforderungen des Einbürgerungsverfahrens.

Kontaktieren Sie uns und wir informieren Sie gerne über den Umfang der Dienstleistungen, die in den Gebühren enthalten sind in Ihrem Einzelfall.

Welche Gebühren zahlt man beim Rechtsanwalt für Einbürgerung?

Art der Gebühren kann sich variieren.

Hier sind einige häufige Gebühren, die bei der Beauftragung des Anwalts für die Einbürgerung in unserer Anwaltskanzlei in Köln anfallen können:

  • Beratungshonorar: Fachanwalt prüft Ihren Fall und erteilt Ratschläge. Diese Beratung kann einen festen Betrag kosten.
  • Bearbeitungsgebühren: Gebühren für die Bearbeitung des Einbürgerungsantrags und die Vorbereitung der erforderlichen Unterlagen.
  • Vertretungsgebühren: Falls unsere Anwaltskanzlei in Köln Sie während des gesamten Einbürgerungsverfahrens vertritt, können hierfür separate Gebühren anfallen.
  • Auslagen: Zusätzlich zu den Anwaltsgebühren können Auslagen wie Gerichtsgebühren, Übersetzungen, Dokumentenbeschaffung und ähnliches anfallen. Diese Ausgaben werden separat beglichen.
  • Zeitaufwand: Die Kosten können auch vom Zeitaufwand abhängen, den der Anwalt für Ihren Fall aufwenden muss.

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