Ukrainische Flüchtlinge in Deutschland: rechtlicher Status und Aufenthalt

Einreise der ukrainischen Staatsbürger nach Deutschland und der rechtliche Status der ukrainischen Flüchtlinge nach der Einreise

(auf ukrainisch lesen/ читати українською)

Mit Kriegsbeginn in der Ukraine sind auch Fluchtbewegungen in Gang gesetzt worden. Welche Regeln für die ukrainischen Flüchtlinge gelten und was sie im Bundesgebiet beachten sollen, wird nachfolgend behandelt:

– Zwischen dem 24. Februar und dem 15. März 2022 wurden nach Angaben des Bundesministeriums rund 160.000 Einreisen von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine dokumentiert. Derzeit ist allerdings nicht möglich, genau zu sagen, wie viele Personen, aus der Ukraine geflohen sind.
– Nach dem geltenden Recht dürfen ukrainische Staatsbürger drei Monate visumfrei in Deutschland bleiben, danach benötigen sie einen Aufenthaltstitel. Die Europäische Union hat sich auf ein vereinfachtes Verfahren zur Aufnahme von ukrainischen Flüchtlingen verständigt.
– Damit müssen ukrainische Staatsangehörige, die seit dem 24. Februar 2022 als Folge der militärischen Invasion durch Russland aus der Ukraine vertrieben worden sind, kein Asylverfahren durchlaufen. Sie können stattdessen einen Antrag auf vorübergehenden Schutz bei der zuständigen Ausländerbehörde im Aufenthaltsort stellen, um eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten.

Dies gilt auch für Staatenlose und Staatsangehörige anderer Drittländer, die sich rechtmäßig in der Ukraine aufhielten und nicht sicher und dauerhaft in ihr Herkunftsland oder ihre Herkunftsregion zurückkehren können.

Registrierung ukrainischer Flüchtlinge: Sozialhilfe und medizinische Versorgung

Die ukrainischen Staatsbürger müssen allerdings beachten, dass Sie erst dann eine Bescheinigung, wie z. B. einen Ankunftsnachweis oder eine Anlaufbescheinigung bekommen, wenn Sie sich in einer Aufnahmeeinrichtung oder Ausländerbehörde registriert haben. Diese Bescheinigung können Sie bei zuständigen Leistungsbehörden vorlegen und dann Sozialhilfe und medizinische Versorgung bekommen.

Ausnahmen für die ukrainischen Flüchtlinge nach der Einreise in die EU

Zum ersten Mal müssen Fliehende nicht in dem EU-Land bleiben, in dem sie zum ersten Mal in die EU eingereist sind. Auf Grundlage des § 24 AufenthG zum vorübergehenden Schutz können die ukrainischen Flüchtlinge eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen.

Selbstverständlich können ukrainische Staatsbürger auch andere Gründe für den Verbleib in Deutschland angeben. Dies können unter anderem die Aufnahme eines Studiums, eine Ausbildung oder eine qualifizierte Beschäftigung sein. Alle diese Gründe können zu einem längerfristigen Aufenthaltstitel in Deutschland führen.
Von entscheidender Bedeutung ist auch, dass laut Angaben des Bundesinnenministeriums sowohl Anstellungen, wie auch selbstständige Tätigkeiten erlaubt seien und im Aufenthaltstitel „Erwerbstätigkeit erlaubt“ eingetragen werden muss.

Köln hilft! Anmeldung, Aufenthalt, medizinische Versorgung und die öffentlichen Verkehrsmittel für die ukrainischen Flüchtlinge

Die Stadt Köln zeigt sich solidarisch mit den ukrainischen Flüchtlingen und verfolgt aktuell ein Stufenkonzept. Für den Aufenthaltsstatus der ukrainischen Flüchtlinge ist das Kölner Ausländeramt zuständig. Wenn sie nach Deutschland einreisen wollen, benötigen sie einen biometrischen Pass.

Alle ukrainischen Flüchtlinge haben das Recht, einen Asylantrag zu stellen. Wer zu einem visafreien Kurzaufenthalt nach Köln eingereist ist oder ein Kurzzeitvisa besitzt, das abläuft, kann dies um weitere 90 Tage beim Kölner Ausländeramt verlängern.

Bei der Aufnahme ukrainischer Flüchtlinge steht medizinisches Personal mit russischen und ukrainischen Sprachvermittlern zur Verfügung.
Ukrainische Flüchtlinge können die Angebote der Kölner Verkehrsbetriebe (KVB) kostenlos nutzen, sie müssen lediglich ihren amtlichen Personalausweis oder Reisepass vorzeigen.
Die Sparkasse Köln Bonn bereitet Hilfe für eine vereinfachte Kontoeröffnung.

Die nützlichen Informationen zum Thema „ukrainische Flüchtlinge“ erhalten Sie hier:

Informationen für geflüchtete Menschen aus der Ukraine
(Auf deutsch, ukrainisch und russisch)
https://www.stadt-koeln.de/artikel/71805/index.html

Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine: Oft gestellte Fragen
(Auf deutsch, englisch, ukrainisch und russisch)
https://www.bmas.de/DE/Europa-und-die-Welt/Europa/Ukraine/FAQ-RU/faq-art-ru.html?fbclid=PAAaZChAp790Im9w84X4RnMpEqOg95fM7J_bj06BpKHuoOIRopZU5kJ_g-OfM

Neu in Deutschland: Was Flüchtlinge aus der Ukraine beachten sollten
(Auf deutsch und ukrainisch)
https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/vertraege-reklamation/kundenrechte/neu-in-deutschland-was-fluechtlinge-aus-der-ukraine-beachten-sollten-71305

Hilfen und Anlaufstellen für ukrainische Geflüchtete in Köln
(Auf deutsch. Bitte nutzen Sie die Google Funktion „Diese Seite übersetzen“ um auf ukrainisch zu lesen)
https://www.report-k.de/hilfen-und-anlaufstellen-fuer-ukrainische-gefluechtete-in-koeln/

Asyl: Welche Regeln und Leistungen gelten für Ukraine-Flüchtlinge?
(Auf deutsch)
https://www.dw.com/de/asyl-welche-regeln-und-leistungen-gelten-f%C3%BCr-ukraine-fl%C3%BCchtlinge/a-60961795

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