Geplanten Änderungen des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG)

Die Bundesregierung plant Einbürgerungen unter bestimmten Voraussetzungen zu vereinfachen. Fast elf Millionen Menschen leben laut Statistischem Bundesamt in Deutschland ohne deutsche Staatsbürgerschaft. Um diese Situation positiv zu ändern, sieht Innenministerium vor, dass vor allem Menschen, die bereits mehrere Jahre in der Bundesrepublik leben, leichter die deutsche Staatsangehörigkeit bekommen. Die deutsche Staatsangehörigkeit soll für die auf Dauer rechtmäßig in Deutschland lebenden Migrantinnen und Migranten vereinfacht und beschleunigt werden.  Es heißt, soll eine Motivation für Ausländern geschaffen werden, um sich schnell zu integrieren.

Aktuell müssen die Ausländer acht Jahre, bei besonderen Integrationsleistungen mindestens sechs Jahre dauerhaft und rechtmäßig in Deutschland gelebt haben, bevor ein Anspruch auf Einbürgerung dürfen. Zusätzlich müssen Sie auch einen Einbürgerungstest bestehen.

Die bisherige Staatsangehörigkeit muss man laut Gesetz aufgeben. Es gibt jedoch zahlreiche Ausnahmen, die eine mehrfache Staatsbürgerschaft erlauben. EU-Bürger und Schweizer dürfen ihre bisherige Staatsangehörigkeit beispielsweise behalten.

Was soll sich im Staatsbürgerschaftsrecht ändern?

  • Konkret ist geplant, die Aufenthaltsdauer bis zur Möglichkeit der Einbürgerung von acht auf fünf Jahre zu verkürzen. Bei Sonderfellen soll dies sogar schon nach drei Jahren möglich werden. z.B. wenn besondere schulische oder berufliche Leistungen oder ehrenamtliches Engagement gezeigt werden.
  • Bei Menschen ab 67 Jahren soll es ausreichen, wenn sie sich mündlich im Alltag verständigen können. Der formelle Sprachtest und der Wissenstest über Deutschland sollen für diese Altersklasse wegfallen. Die Sprachnachweise werden für Ältere Menschen vereinfacht und zukünftig keine formalen Deutschkenntnisse mehr nachweisen und auch keinen Wissenstest mehr bestehen müssen.
  • Mit der Reform soll zudem der Besitz mehrerer Staatsbürgerschaften erleichtert werden. Bisherige Staatsangehörigkeiten sollen grundsätzlich kein Hindernis mehr für eine Einbürgerung sein.

In Deutschland geborene Kinder mit ausländischen Eltern sollen außerdem automatisch Deutsche werden, wenn ein Elternteil bereits seit fünf Jahren seinen rechtmäßigen Aufenthalt in der Bundesrepublik hat.

EU-Bürger und Schweizer dürfen die deutsche Staatsbürgerschaft auch zusätzlich zu ihrer bisherigen Staatszugehörigkeit beantragen. Anders ist das bei Nicht-EU-Bürgern, und zwar viele Migrantinnen und Migranten fühlen sich Deutschland zugehörig, wollen aber nicht ihre bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben, da sie sich auch mit ihrem Herkunftsland verbunden fühlen. Aus diesem Grund viele Nicht-EU-Bürger leben seit mehr als acht Jahren in Deutschland ohne Beantragung der deutschen Staatsbürgerschaft.

Links:

https://www.gesetze-im-internet.de/stag/__5.html

https://www.integrationsbeauftragte.de/ib-de/ich-moechte-mehr-wissen-ueber/einbuergerung

https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__25.html

https://www.vorwaerts.de/artikel/staatsbuergerschaft-zuwanderung-ampel-plant

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