Europäische Vorgaben über die Anerkennung von Berufsqualifikationen

Die Europäische Richtlinie (2005/36/EG) über die Anerkennung von BerufsqualifikationenAnerkennung von Berufsqualifikationen soll das System zur Anerkennung von Berufsqualifikationen festlegen. Hauptziel der Richtlinie besteht darin, Fachleuten aus der Europäischen Union den Zugang zu Arbeitsmärkten zu erleichtern. Die Richtlinie enthält Vorschriften für die gegenseitige Anerkennung von Berufsqualifikationen zwischen der EU, der Schweiz und dem Europäischen Wirtschaftsraum (darunter fallen Island, Liechtenstein, Norwegen). Sie betrifft alle Staatsangehörigen der EU, des Europäischen Wirtschaftsraums sowie der Schweiz, die selbstständig oder als abhängig Beschäftigte einen reglementierten Beruf in einem anderen Land als dem, in dem sie ihren Abschluss erworben haben, ausüben wollen.

Anerkennung von Berufsqualifikationen

Es gibt Berufe, die automatisch innerhalb o.g. Länder anerkannt sind, weil diese auf EU-Ebene in einem bestimmten Umfang harmonisiert sind. Dazu gehören Ärzte, Krankenschwestern, Krankenpfleger und allgemeine Pflege, Zahnärzte, Tierärzte, Hebammen, Apotheker und Architekten. Haben Sie also eines der Berufe in der EU, dem Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz gelernt und erfolgreich abgeschlossen, können Sie ohne Weiteres Ihren Beruf auch in Deutschland ausüben. Daneben werden folgende Berufe aufgrund ihrer Berufserfahrung ebenfalls automatisch anerkannt: Berufstätige in Handwerk, Gewerbe und Industrie.  Sprachprüfungen dürfen im Übrigen ausschließlich dann durchgeführt werden, wenn die Gefahr negativer Auswirkungen auf die Sicherheit von Patienten besteht.

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