Anwalt für Migrationsrecht in Köln – Anwaltskanzlei Koschuaschwili

Das Migrationsrecht vereint unterschiedliche Bereiche des Asyl- und Aufenthaltsrechts und gestaltet sich vielseitig. Die anwaltliche Tätigkeit in diesem Rechtsgebiet umfasst folgende Schwerpunkte:

1. Asylrecht

Die anwaltliche Vertretung im gesamten Asylverfahren gegenüber dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Außerdem das klageweise Vorgehen gegen die Ablehnung von Asylanträgen und den Widerruf der Asylanerkennung sowie die Vertretung in Abschiebehaftsachen. Zudem wird rechtlicher Beistand geleistet in Angelegenheiten, die den internationalen und nationalen Flüchtlingsschutz betreffen.

2. Aufenthaltsrecht

Die Unterstützung bei der Antragsstellung und Verlängerung von Aufenthaltstiteln sowie im Visumverfahren und bei dem Rechtsschutz gegen Abschiebungs- und Ausreiseanordnungen.

Dies erfordert auch die Befassung mit sozial- und arbeitsrechtlichen Grundlagen, die für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis oder den Erhalt von Leistungsbezügen relevant sind. Dabei kann auch die Berücksichtigung einschlägiger Strafnormen von besonderer Relevanz sein.

Ferner kann eine anwaltliche Unterstützung im Visumsverfahren erforderlich sein. Diese kann von der Ermöglichung der Einreise bis hin zu familienrechtlichen Angelegenheiten, wie dem Familien- und Ehegattennachzug, geboten sein.

3. Staatsangehörigkeitsrecht

Die Vertretung vor der Behörde bei der Anspruchs- und Ermessenseinbürgerung nebst Statusfeststellungen wie die Feststellung der Staatenlosigkeit.

4. Unionsrecht

Die Beratung bezüglich der Aufenthaltsrechte für Unionsbürger und deren Familienangehörigen unter Einbeziehung des Völkerrechts.

5. Arbeitsmigration und internationales Unternehmensrecht

Unterstützung bei dem Erwerb eines von einem EU-Mitgliedsstaat ausgestellten Aufenthaltstitels zum Zwecke der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit in dem jeweiligen Mitgliedsstaat für Angehörige von Drittstaaten, der sog. blauen Karte.

Anwaltliche Beratung bei der Unternehmensgründung und dem Unternehmenserwerb im internationalen Kontext sowie bei dem Aufenthalt für langfristige und kurzfristige Geschäftsreisen.

6. Auswanderung

Die Beratung bei den rechtlichen Besonderheiten der Auswanderung.