Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen

Wenn Sie als Fachkraft einwandern oder mit einer im Ausland erfolgreich absolvierten Berufsqualifikation in Deutschland arbeiten möchten kann es sein, dass Ihre Berufsqualifikation in einem Anerkennungsverfahren überprüft wird. Dabei steht insbesondere die Frage im Vordergrund, ob die im Ausland abgeschlossene Berufsqualifikation mit dem deutschen Referenzberuf gleichwertig ist. Allerdings können Sie unter Umständen auch ohne Anerkennung in Deutschland arbeiten. Hier wird zwischen reglementierten Berufen und nicht reglementierten Berufen unterschieden. Die reglementierten Berufe sind rechtlich geschützte Berufe, z.B. im Bereich der Sicherheit und Gesundheit. In diesen Berufen ist die Anerkennung zwingend notwendig. Bei nicht reglementierten Berufen ist eine Anerkennung nicht erforderlich, oft jedoch hilfreich, beispielsweise bei der Arbeitssuche.

Anerkennung von (Fach-) Ärzt*innen

Wenn Sie in Deutschland als Ärztin bzw. Arzt arbeiten möchten, brauchen Sie die sog. Approbation. Die Approbation ist eine uneingeschränkte Berufserlaubnis und zwingend erforderlich, um eine ärztliche Tätigkeit auszuüben oder eine eigene Praxis leiten zu können. Die Approbation hat erstmal nichts mit der Anerkennung Ihrer Berufsqualifikation zu tun, diese müssen Sie nämlich in jedem Fall erlangen. Wenn Sie eine zusätzliche medizinische Spezialisierung im Ausland erworben haben oder eine Qualifikation als Fachärztin bzw. Facharzt, dann können Sie auch diese Zusatzqualifikation im Anerkennungsverfahren anerkennen lassen. Auch hier ist die Approbation Voraussetzung für die Anerkennung Ihrer Fachbezeichnung.

Die Approbation für ausländischen Ärzte setzt voraus, dass Sie die deutsche Sprache auf dem Niveau B2 beherrschen. Ein entsprechendes Zertifikat müssen Sie vorlegen können. Bevor Sie den Antrag stellen, sollten Sie all Ihre Unterlagen bereits parat haben. Ihre ausländischen Dokumente müssen Sie in dafür vorgesehenen Stellen übersetzen und beglaubigen lassen. Sie benötigen außerdem einen deutschsprachigen Lebenslauf und ein ärztliches Attest welches bescheinigt, dass Sie in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung Ihres Berufs geeignet sind. Darüber hinaus benötigen Sie eine Glaubhaftmachung (z.B. Versicherung an Eides statt) der beabsichtigten Tätigkeitsaufnahme. Hier geht es darum, dass das Landesamt prüfen möchte, ob Sie auch wirklich beabsichtigen in dem jeweiligen Bundesland zu bleiben und zu arbeiten. Sobald Sie alle Unterlagen zusammen haben, können Sie schließlich den Antrag bei dem zuständigen Landesamt in dem Bundesland stellen, in dem Sie beabsichtigen zu arbeiten. Unter Umständen kann es sein, dass das Landesamt zusätzlich eine Fachspracheprüfung oder Kenntnisprüfung durchführt.

Zusammengefasst benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Deutsch B2 Zertifikat
  • übersetzte und beglaubigte Dokumente
  • deutschsprachiger Lebenslauf
  • ärztliches Attest
  • Glaubhaftmachung

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