Ihr Anwalt für STRAFRECHT in Köln
- Strafbefehl
- Verteidigung im gerichtlichen Verfahren
- Vertretung bei Erstattung einer Strafanzeige
- Nebenklage, Privatklage
- Täter-Opfer-Ausgleich
Als Anwalt für Strafrecht berücksichtige ich, dass sie bzw. ihre Angehörigen als Beschuldigte(r) in einem Ermittlungsverfahren oder im gerichtlichen Verfahren unter einem unausweichlichen, körperlich spürbaren Rechtsfertigungs- und Erklärungsdruck stehen. Sie möchten den Vorwurf sofort und endgültig ausräumen oder sich angesichts der drohenden Festnahme verteidigen!
Ich verteidige Sie als Anwalt gleichgültig, ob der Vorwurf auf Mord, Totschlag, Vergewaltigung, Raub, Erpressung, Diebstahl, Betrug, Körperverletzung lautet, weil es unsere Berufung als Anwälte ist, Ihnen in der Situation, in der die Polizei, die Staatsanwaltschaft, das Gericht, die nähere und weitere Öffentlichkeit gegen Sie arbeitet, beizustehen und die beste mögliche Verteidigung zukommen zu lassen.
Sie bedürfen unter dem Eindruck einer Vorladung, Anklage, der Durchsuchung ihrer Wohnung oder Geschäftes, der Festnahme, der Verhaftung professionellen Beistands und umfassender Vertretung durch einen im Strafrecht erfahrenen Anwalt in strafprozessualer und menschlicher Hinsicht. Die Annahme sich selbst verteidigen zu können, kann unabsehbare und irreversible Folgen für ihre finanzielle und persönliche Freiheit haben. Überlassen Sie dies nicht dem Zufall!
Einen Termin mit dem Anwalt für Strafrecht vereinbaren.
Unabhängig davon, ob Sie uns oder einen anderen Verteidiger mit Ihrer Verteidigung betrauen, gilt es folgende Regeln beachten:
Regel 1: Sagen Sie nichts! Unterschreiben Sie nichts! Erkennen Sie nichts an!
Sie haben das Recht, jederzeit und in jeder Lage des Verfahrens zu schweigen. Nachteile entstehen Ihnen hieraus nicht. Nehmen Sie dieses Recht wahr. Sagen Sie nichts! Unterschreiben Sie nichts! Erkennen Sie nichts an! Lassen Sie sich nicht überreden, anders zu handeln, etwa, weil ihnen dafür Strafmilderungen oder die Freilassung in Aussicht gestellt werden, welche unmittelbar bevorstehe. Geben Sie nur ihre Personalien an, soweit Sie sich dadurch nicht selbst belasten. Die Nichtangabe der Personalien stellt eine Ordnungswidrigkeit und keine Straftat dar, sodass sie spätestens gegebenenfalls nach erkennungsdienstlicher Behandlung nach 12 Stunden zu entlassen sind.
Sie sind weder als Beschuldigter noch als Zeuge verpflichtet zur Vernehmung vor der Polizei zu erscheinen. Hiervon ausgenommen ist die Androhung unmittelbarer Zwangs. Oftmals können Sie sich durch Erklärungen, Informationshereingaben und Rechtfertigungen gegenüber der Polizei selbst der Strafverfolgung und ihrer Verurteilung zu. Ein Anwalt für Strafrecht kann für Ihre Freiheit, Freispruch, Einstellung des Verfahrens oder eine milde Bestrafung entscheidend sein.
Regel 2: Verlangen Sie den Beistand eines Rechtsanwaltes und das man Ihnen mitteilt, was Ihnen vorgeworfen wird!
Sie haben das Recht, jederzeit und in jeder Lage des Verfahrens den Beistand eines Rechtsanwalts zu verlangen. Ihnen muss darüber hinaus konkret vorgehalten werden, was man ihnen vorwirft.
Wenn Sie oder eine Ihnen nahestehende Personen als Verdächtiger bzw. Beschuldigter indes festgenommen, verhört oder verhaftet bzw. als Opfer betroffen sind und meinen, die Sache in die eigene Hand nehmen oder vertreten zu können, unterliegen Sie bzw. diese einem Irrtum mit unabsehbaren, einschneidenden und langfristigen Folgen für Ihre persönliche und/oder wirtschaftliche Existenz oder im Strafrecht für Ihre materielle und persönliche Freiheit.
Falls Sie uns engagieren möchten, wenden Sie sich telefonisch an unser Sekretariat unter der Telefonnummer: 0221 222 81420 oder schreiben Sie uns eine E-Mail: info@ra-koschuaschwili.de