Sie suchen einen zuverlässigen Anwalt für Einbürgerung in Köln?

Was macht einen guten Anwalt für Einbürgerung? – Erfahrung, fachkundige Beratung, Einsatz und Vertretung der Mandanteninteressen.

Als Rechtsanwalt für Einbürgerungsrecht vertrete ich Ihre Interessen gerichtlich und außergerichtlich bei Fragen zu Einbürgerung.

Welche Faktoren sind für eine Einbürgerung entscheidend?

  • Dauer des bisherigen Aufenthalts in Deutschland
  • Gesicherter Lebensunterhalt
  • Art des Aufenthaltstitels
  • Ausreichende Deutschkenntnisse
  • Straffreiheit des Antragstellers

Wie läuft das Einbürgerungsverfahren ab?

  1. Antrag auf Einbürgerung
    Den ausgefüllten Antrag auf Einbürgerung geben Sie bei der zuständigen Behörde ab. Ab dem Alter von 16 Jahren müssen Sie den Antrag selbst stellen. Sind sie jünger als 16 Jahre, so muss der Antrag von Ihren gesetzlichen Vertretern gestellt werden. Welche Behörde für Sie die zuständige Einbürgerungsbehörde ist, erfahren Sie von der Kreis- oder Stadtverwaltung oder dem Bezirksamt.
  2. Prüfung der Voraussetzungen durch die Behörde
    Die Behörde prüft im Anschluss, ob Sie die Voraussetzungen für die Einbürgerung erfüllen. Das folgende Verfahren richtet sich danach, ob die Aufgabe Ihrer bisherigen Staatsangehörigkeit erforderlich ist oder nicht.
  3. Einbürgerung
    Von der zuständigen Behörde wird Ihnen die Einbürgerungsurkunde ausgehändigt. Mit der Aushändigung der Einbürgerungsurkunde erhalten Sie die deutsche Staatsangehörigkeit. Mit Ihrer Einbürgerungsurkunde können Sie Ihren deutschen Personalausweis und Ihren deutschen Reisepass beantragen.

Welche Unterlagen sind vorzulegen?

Von Ihrer Einbürgerungsbehörde erhalten Sie das Antragsformular und eine individuelle Auflistung der einzureichenden Unterlagen.

Welche Kosten entstehen für die Einbürgerung?

Die Gebühren für eine Einbürgerung betragen 255 € für Erwachsene. Bei der gemeinsamen Einbürgerung mit einem minderjährigen Kind werden weitere 51 € fällig. Für Minderjährige, die ohne ihre Eltern eingebürgert werden, ist die allgemeine Gebühr von 255 € zu zahlen.

Wann hat der Antrag Erfolg?

Der Antrag hat Erfolg, wenn Sie die gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen erfüllen oder die Voraussetzungen für eine Ermessenseinbürgerung gegeben sind.

Als Rechtsanwalt für Einbürgerungsrecht kläre ich Sie über die notwendigen Voraussetzungen für die Einbürgerung auf. Zudem verhelfe ich Ihnen zu einer effizienten Antragstellung durch Vorbereitung der erforderlichen Unterlagen sowie einer Beschleunigung des Einbürgerungsverfahrens.

Sehr geehrte Mandanten, bitte beachten Sie, dass jede Situation individuell ist. Falls Sie die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen möchten, vereinbaren Sie bitte einen Termin für eine ausführliche Beratung.

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