Zaza Law Firm
Rechtsanwalt Zaza Koschuaschwili - Familienrecht, Scheidung und Unterhalt in Köln

Ihr Anwalt für FAMILIENRECHT in Köln

Ihr Anwalt für Familienrecht in Köln – Beratung und Vertretung bei Scheidung, Unterhalt, Sorge- und Umgangsrecht sowie Eheverträgen. Einfühlsam in der Beratung, durchsetzungsstark in der Vertretung.

Die wichtigsten Voraussetzungen

Im Familienrecht fuehren klare Nachweise, belastbare Regelungen und eine fruehe Strategie meist schneller zu tragfaehigen Loesungen.

Sachverhalt dokumentieren
Einkommen, Betreuung, Kommunikation und bestehende Vereinbarungen sollten frueh geordnet und belegbar aufbereitet werden.
Kindeswohl im Fokus
Bei Sorge- und Umgangsfragen stehen stabile Betreuung, Verlaesslichkeit und nachvollziehbare Regelungen im Mittelpunkt.
Schnelle Absicherung
Unterhalt, Wohnsituation und einstweilige Anordnungen sollten frueh geprueft werden, bevor sich Konflikte verfestigen.
Verlässliche Begleitung

Klare Lösungen in familiären Konflikten

Scheidung, Unterhalt und Sorgefragen brauchen juristische Präzision und eine ruhige Vorgehensweise. Wir vertreten Sie strukturiert.

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Klare Lösungen in familiären Konflikten

Ihr Anwalt für FAMILIENRECHT in Köln

  • Ehescheidung und Scheidungsfolgen
  • Unterhaltsberechnung und Geltendmachung des Unterhalts
  • Umgangsrecht
  • Beratung und Vertretung bei Erstellung von Eheverträgen

Das Familienrecht ist der Teil des Zivilrechts, der die Rechtsverhältnisse von Personen, die durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbunden sind, regelt. Das Familienrecht ist vielschichtig und facettenreich, ebenso wie die betroffenen Menschen. Es geht um das Miteinander, aber auch um geordnete Trennung.

img src="https://ra-koschuaschwili.de/wp-content/uploads/2020/03/Anwalt-für-FAMILIENRECHT.jpg" alt="Anwalt für Familienrecht Köln" width="359" height="239" srcset="https://ra-koschuaschwili.de/wp-content/uploads/2020/03/Anwalt-für-FAMILIENRECHT.jpg 500w, https://ra-koschuaschwili.de/wp-content/uploads/2020/03/Anwalt-für-FAMILIENRECHT-300x200.jpg 300w, https://ra-koschuaschwili.de/wp-content/uploads/2020/03/Anwalt-für-FAMILIENRECHT-480x320.jpg 480w, https://ra-koschuaschwili.de/wp-content/uploads/2020/03/Anwalt-für-FAMILIENRECHT-20x13.jpg 20w" sizes="(max-width: 359px) 100vw, 359px" />Ich berate und vertrete Sie, als langjährig erfahrener Anwalt für Familienrecht, kompetent und zielgerichtet in sämtlichen Bereichen des Familienrechts wie Trennung und Scheidung, vermögensrechtlichen, unterhaltsrechtlichen oder sorgerechtlichen Auseinandersetzungen sowohl außergerichtlich als auch in gerichtlichen Verfahren.

Schon mit der Trennung der Eheleute sind wichtige Fragen wie Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt, Kindesbetreuung, Vermögensfragen, Fragen zur Aufteilung des Hausrats etc. zu regeln. Oft werden aus Unkenntnis hier schon entscheidende Fehler gemacht, welche die wirtschaftliche Existenz der Parteien in Gefahr bringen können.

Als Anwalt für Familienrecht helfe ich Ihnen möglichst einvernehmliche und gütliche Lösungen zu erzielen. Wenn es notwendig ist, setzen wir Ihre Interessen auch gerichtlich durch!

In den folgenden Bereichen des Familienrechts werden wir für Sie tätig:

  • Unterhalt für Kinder
  • Unterhalt für Ehegatten / Trennungsunterhalt / nachehelicher Unterhalt
  • Sorge- und Umgangsregelung Kinder
  • Einvernehmliche und streitige Scheidung
  • Vermögensauseinandersetzungen und Zugewinnausgleich
  • Regelung von Trennungs- und Ehescheidungsfolgen
  • Abschluss von Eheverträgen (Ehe- und Auseinandersetzungsverträge) zur gütlichen Beilegung von Streitigkeiten.

Unsere Leistungen im Familienrecht in Köln

Als Anwaltskanzlei für Familienrecht in Köln begleiten wir Sie in allen Phasen einer Trennung – von der ersten Beratung über die außergerichtliche Einigung bis zur Vertretung vor dem Familiengericht. Wir legen Wert auf einvernehmliche Lösungen, vertreten Ihre Interessen aber ebenso konsequent vor Gericht, wenn eine Einigung nicht möglich ist.

Scheidung und Scheidungsfolgen

Eine Scheidung wirft zahlreiche Fragen auf – zu Unterhalt, Vermögensauseinandersetzung sowie Sorge- und Umgangsrecht. Wir beraten Sie verständlich zu Ihren Möglichkeiten, übernehmen die Kommunikation mit der Gegenseite und sorgen für eine zügige Abwicklung des Verfahrens. Auf Wunsch begleiten wir auch die Gestaltung von Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen.

Unterhalt, Sorge- und Umgangsrecht

Bei Fragen zum Kindes- und Ehegattenunterhalt ermitteln wir Ihre Ansprüche beziehungsweise Verpflichtungen und setzen diese für Sie durch. Im Sorge- und Umgangsrecht steht für uns das Wohl der Kinder im Mittelpunkt – wir suchen tragfähige Regelungen und vertreten Sie, falls erforderlich, auch im gerichtlichen Verfahren.

Warum unsere Kanzlei im Familienrecht?

Familienrechtliche Auseinandersetzungen sind emotional belastend. Wir verbinden juristische Sorgfalt mit persönlicher Betreuung, beraten auf Deutsch und Russisch und sind in Köln sowie bundesweit für Sie da. Vereinbaren Sie ein erstes Beratungsgespräch, in dem wir Ihre Situation einschätzen und das weitere Vorgehen mit Ihnen besprechen.

Einen Termin mit dem Anwalt für Familienrecht vereinbaren.

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wer hat Recht auf Familienzusammenführung?
Deutsche Staatsbürger Ausländer mit einer Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis Staatsangehörige der EU Asylberechtigte Subsidiär Schutzberechtigte
Wie viel muss man verdienen für Familienzusammenführung 2021?
Das ist einzelfallabhängig und hängt von verschiedenen Faktoren ab, z.B. für wie viele Personen der Lebensunterhalt gesichert werden muss
Was muss ich tun um meine Mutter nach Deutschland zu holen?
Sie bzw. Ihre Mutter muss zunächst ein Visum bei der deutschen Auslandsvertretung beantragen.
Wie kann man seine Frau nach Deutschland holen?
Für den Ehegattennachzug muss das entsprechende Visum bei der deutschen Botschaft beantragt werden.
Was brauche ich um meine Frau nach Deutschland zu bringen?
Für den Ehegattennachzug muss das entsprechende Visum bei der deutschen Botschaft beantragt werden.
Welches Visum für Ehegattennachzug nach Deutschland?
Für den Ehegattennachzug benötigen Sie ein nationales Visum zur Familienzusammenführung.
Was sind die nächsten Schritte nach Ehegattennachzug?
Nachdem der Ehegatte mit dem richtigen Visum eingereist ist, muss er oder sie seinen Wohnsitz beim Einwohnermeldeamt anmelden und sodann die Aufenthaltserlaubnis für den Ehegattennachzug beantragen.
Kann man mit abschiebungsverbot Familiennachzug machen?
Der Familiennachzug für Betroffene, bei denen lediglich ein Abschiebungsverbot festgestellt wurde, ist leider nur sehr stark eingeschränkt möglich.

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