Einbürgerung dauert zu lange? Ihre Rechte bei behördlicher Verzögerung
Was ist eine Untätigkeitsklage bei der Einbürgerung?
Eine Untätigkeitsklage ist ein rechtliches Mittel, um eine Behörde zur Entscheidung zu zwingen, wenn Ihr Einbürgerungsantrag über einen unangemessen langen Zeitraum nicht bearbeitet wird. In Deutschland regelt § 75 VwGO (Verwaltungsgerichtsordnung) dieses Verfahren.
Viele Mandanten berichten von Wartezeiten von 12 bis 24 Monaten oder länger, obwohl das Gesetz eine Bearbeitungsfrist von etwa drei Monaten vorsieht. Wenn Ihre Einbürgerung zu lange dauert und die Behörde nicht entscheidet, können Sie rechtlich gegen die Verzögerung vorgehen.
Wann ist eine Untätigkeitsklage zulässig?
Eine Untätigkeitsklage kommt in Betracht, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Vollständiger Antrag: Sie haben einen formalen Antrag auf Einbürgerung gestellt und alle erforderlichen Unterlagen eingereicht (Aufenthaltstitel, Sprachzertifikat, Einkommensnachweise, etc.).
- Dokumentenvollständigkeit bestätigt: Die Einbürgerungsbehörde hat den Eingang Ihres vollständigen Antrags bestätigt.
- Dreimonatsfrist abgelaufen: Nach § 75 VwGO müssen seit Einreichung des vollständigen Antrags mindestens drei Monate vergangen sein (in Ausnahmefällen auch kürzer).
- Keine Entscheidung getroffen: Die Behörde hat weder positiv noch negativ über Ihren Antrag entschieden.
Wichtig: Die Frist beginnt erst, wenn alle erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen. Fehlende Dokumente stoppen die Frist.

Gründe für Verzögerungen im Einbürgerungsverfahren
Die Einbürgerungsbehörden in Deutschland kämpfen mit verschiedenen Herausforderungen, die zu Verzögerungen führen:
- Personalmangel: Viele Behörden haben nicht genug Sachbearbeiter für die gestiegene Anzahl an Anträgen.
- Hohe Arbeitslast: Die Arbeitsbelastung in den Ämtern hat in den letzten Jahren deutlich zugenommen.
- Umfassende Sicherheitsprüfungen: Überprüfungen durch Verfassungsschutz und andere Behörden können Monate dauern.
- Fehlende oder unvollständige Unterlagen: Oft fehlen Dokumente oder sind nicht korrekt ausgefüllt.
- Abstimmung mit anderen Behörden: Einbürgerungsbehörden müssen sich mit Ausländerbehörden, BKA und anderen abstimmen.
- Komplexe Rechtsfragen: Einzelfallprüfungen bei komplizierten Sachverhalten nehmen viel Zeit in Anspruch.
Allerdings: Bloßer Personalmangel oder hohe Arbeitslast rechtfertigen keine unbegrenzte Verzögerung. Das Beschleunigungsgebot nach § 10 VwVfG verpflichtet Behörden, Verfahren zügig abzuschließen.

Wie funktioniert eine Untätigkeitsklage Einbürgerung?
Das Verfahren einer Untätigkeitsklage läuft in mehreren Schritten ab:
1. Erinnerungsschreiben an die Behörde
Bevor Sie Klage einreichen, sollten Sie der Behörde ein Erinnerungsschreiben senden. Setzen Sie eine angemessene Frist (z.B. 4 bis 6 Wochen) zur Entscheidung und weisen Sie auf die überschrittene Bearbeitungszeit hin.
2. Untätigkeitsklage beim Verwaltungsgericht einreichen
Wenn die Behörde nicht reagiert, können Sie Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht erheben. Die Klage richtet sich darauf, die Behörde zur Entscheidung zu verpflichten – nicht zwangsläufig zur positiven Einbürgerung.
3. Gerichtliches Verfahren
Das Verwaltungsgericht prüft, ob die Behörde untätig war. Wenn ja, wird die Behörde zur Entscheidung verpflichtet. In der Praxis führt bereits die Einreichung einer Untätigkeitsklage oft dazu, dass die Behörde das Verfahren beschleunigt.
Ist eine lange Einbürgerung Bearbeitungszeit rechtmäßig?
Nein. Übermäßige Verzögerungen verstoßen gegen das Beschleunigungsgebot (§ 10 VwVfG). Rechtlich problematisch wird es, wenn:
- Die Behörde trotz vollständiger Unterlagen nicht entscheidet
- Keine sachlichen Gründe für die Verzögerung vorliegen
- Die Dreimonatsfrist deutlich überschritten wird
Personalmangel allein rechtfertigt keine unbegrenzte Wartezeit. Jeder hat ein Recht auf zügige Bearbeitung seines Antrags.
Untätigkeitsklage Kosten und Dauer
Kosten einer Untätigkeitsklage
Die Kosten einer Untätigkeitsklage setzen sich zusammen aus:
- Gerichtskosten: Abhängig vom Streitwert, meist zwischen 300 und 600 Euro
- Anwaltskosten: Nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), je nach Streitwert
Wenn Sie erfolgreich sind, trägt die Behörde in der Regel die Kosten.
Dauer des Verfahrens
Eine Untätigkeitsklage kann je nach Gericht 3 bis 6 Monate dauern. Oft beschleunigt die Behörde das Verfahren bereits nach Klageeinreichung, sodass Sie schneller eine Entscheidung erhalten.
Was können Sie tun, wenn Ihre Einbürgerung zu lange dauert?
Wenn Ihre Einbürgerung zu lange dauert, haben Sie mehrere Optionen:
- Erinnerungsschreiben: Erinnern Sie die Behörde schriftlich an Ihren Antrag und setzen Sie eine Frist.
- Dienstaufsichtsbeschwerde: Beschweren Sie sich beim Vorgesetzten der Sachbearbeitung über die Verzögerung.
- Anwaltliche Beratung: Lassen Sie prüfen, ob eine Untätigkeitsklage sinnvoll ist.
- Untätigkeitsklage einreichen: Verpflichten Sie die Behörde gerichtlich zur Entscheidung.
Warum einen Anwalt einschalten?
Ein auf Migrationsrecht spezialisierter Anwalt kann:
- Ihre Erfolgsaussichten realistisch einschätzen
- Prüfen, ob alle Voraussetzungen für eine Untätigkeitsklage erfüllt sind
- Die Kommunikation mit der Behörde professionell führen
- Die Klage rechtssicher formulieren und einreichen
- Sie im gesamten Verfahren vertreten
Fazit: Wann lohnt sich eine Untätigkeitsklage Einbürgerung?
Eine Untätigkeitsklage ist ein wirksames Mittel, um übermäßige Verzögerungen im Einbürgerungsverfahren zu bekämpfen. Wenn Ihr Antrag vollständig ist, die Dreimonatsfrist abgelaufen ist und die Behörde nicht entscheidet, sollten Sie rechtliche Schritte erwägen.
Wichtig: Die Klage erzwingt nur eine Entscheidung – nicht automatisch eine positive Einbürgerung. Aber in der Praxis führt sie oft dazu, dass Ihr Verfahren beschleunigt wird.
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Häufige Fragen zur Einbürgerung und Untätigkeitsklage
Externe weiterführende Links
- →Bundesministerium des Innern – Staatsangehörigkeitsrecht: https://www.bmi.bund.de
- →Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF): https://www.bamf.de
- →Gesetz über die deutsche Staatsangehörigkeit (StAG): https://www.gesetze-im-internet.de/stag/
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